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Hausregeln

Ferdinand-Rhode-Straße 16, Leipzig

An- und Abreise

  • Check-in

    15.00 – 22.00 Uhr

  • Check-out

    Bis 11.00 Uhr

  • PinPad & Schlüsselbox

    Eigenständiger Check-in, persönlicher Empfang möglich

  • Wohnungstüre & Fenster schließen

    Bitte stellt sicher, dass die Wohnungstüre bei jedem Verlassen der Wohnung & auch bei der Abreise fest hinter Euch verschlossen ist.

    Und schließt unbedingt alle Fenster bevor Ihr abreist. 

    Wichtig: Die Miete ist ansonsten nicht abgeschlossen. Das heißt, für den Abreisetag stellen wir Euch zusätzlich den Tagessatz in Rechnung. 
    Ebenso haftet Ihr für Schäden, die aufgrund offen stehender Fenster oder Wohnungstüren entstehen.


Nicht erlaubt

  • Rauchen

    Das Rauchen ist weder in den Ferienwohnungen inklusive Balkon noch im Haus erlaubt. Dies beinhaltet auch das Rauchen von Cannabis oder anderen Rauschmitteln.

  • Haustiere

    Haustiere sind leider nicht gestattet. Das gilt ebenso für die Haustiere Eurer Gäste.

  • Partys / Veranstaltungen

    Partys und ähnliche Veranstaltungen sind weder in den Ferienwohnungen noch im Haus bzw. auf dem Grundstück gestattet.

  • Video-/Film-/Fotoaufnahmen

    Aufnahmen in Verbindung mit gewerblichen Zwecken sind nicht gestattet. 


Sonstiges

  • Aufzug

    Bitte achtet  darauf, dass Ihr beim Verlassen des Aufzugs alle 3 Türen ordnungsgemäß schließt. Sonst funktioniert er nicht.

  • Duschabtrennungen

    Zieht nach dem Duschen die Duschtrennwand ab, um Kalkrückstände zu vermeiden. 

  • Private Fahrräder

    Für Eure privaten Fahrräder u. ä. steht Euch ein abschließbarer Carport im Hinterhof zur Verfügung. Im Haus bzw. in den Wohnungen sind diese nicht gestattet.

    Beachtet zudem die ausgehängten Hinweise zur Nutzung der Fahrräder.


Hinweis

Wir möchten, dass Ihr Euch bei uns wohlfühlen. Damit die Wohnungen auch allen unseren Gästen Freude bereiten, ist es unumgänglich, dass Ihr die oben aufgeführten Punkte unbedingt einhaltet.

Bei Zuwiderhandlung können folgende Kosten auf Euch zukommen:

  • Instandsetzungskosten
  • entgangene Mieteinnahmen für diesen Zeitraum
  • Aufwandspauschale für die Organisation
  • Entschädigungspauschale.